Erbschaft USA Deutschland: Ein Leitfaden durch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte
Einleitung
Die Erbschaft zwischen den USA und Deutschland kann komplex sein, da sich die Rechts- und Steuersysteme beider Länder unterscheiden. Dieser Artikel soll Interessierte durch die rechtlichen Rahmenbedingungen, steuerlichen Auswirkungen und praktischen Aspekte einer internationalen Erbschaft führen.
Nachlass in Deutschland
In Deutschland gilt das Zwingende Erbrecht, das Kindern und Ehepartnern eine gesetzliche Erbquote zuweist. Der Nachlass wird von den Erben verwaltet, wobei ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden kann. Die Erbschaftssteuer ist progressiv, mit einem steuerfreien Freibetrag und Spitzensteuersätzen von bis zu 50%. Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod unterliegen ebenfalls der Schenkungssteuer.
Nachlass in den USA
Die USA haben ein bundesstaatliches System, wobei die Erbschaftsabwicklung je nach Staat variiert. Die Bundessteuer auf Erbschaften gilt für Nachlässe über einer bestimmten Schwelle. Die „unlimited marital deduction“ ermöglicht steuerfreie Übertragungen an den Ehepartner. Der „step-up in basis“ kann die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen beeinflussen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Das deutsch-amerikanische Abkommen verhindert Doppelbesteuerung, indem es regelt, welches Land die Besteuerungshoheit hat. Immobilien werden am Standort besteuert, und Steuern eines Landes werden auf die des anderen angerechnet.
Besonderheiten
Schenkungen können in beiden Ländern besteuert werden, doch das Abkommen bietet Ausnahmen. Der „step-up in basis“ kann die Steuerbelastung bei Veräußerung von erworbenen Vermögenswerten beeinflussen.
Praxisbeispiele
1. Deutscher Nachlass mit amerikanischem Erblasser: Die Besteuerung erfolgt in Deutschland, wobei die USA die Steuer anrechnen. Der Ehepartner kann steuerfrei erben.
2. Amerikanischer Nachlass mit deutschem Begünstigten: Die USA besteuern den Nachlass, Deutschland erkennt die amerikanische Steuer an.
Fazit
Internationale Erbschaften erfordern Kenntnis beider Rechtsordnungen und des Abkommens. Fachkundige Beratung ist ratsam, um die rechtlichen und steuerlichen Hürden zu meistern.
Literaturhinweise
– Germany.info: Erbangelegenheiten(https://www.germany.info/us-de/service/erbangelegenheiten/erbangelegenheiten-1216892)
– Germany.info: Nachlass USA(https://www.germany.info/us-de/service/erbangelegenheiten/nachlass-usa-1216896)
– WF Frank: Besteuerung deutsch-amerikanischer Erbfälle(https://www.wf-frank.com/publikationen/detail/die-besteuerung-deutsch-amerikanischer-erbfaelle-nach-dem-deutsch-amerikanischen-doppelbesteuerungsabkommen-1491.html)
– Erbrecht-Ratgeber: Amerika(https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/internationales-erbrecht/amerika.html)
– Germany.info: Nachlass Deutschland(https://www.germany.info/us-de/service/erbangelegenheiten/nachlass-deutschland-1216894)
Erbschaft USA Deutschland
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